Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe. Diese Verordnung ist am 1. Februar 2021 in Kraft getreten. Sie gilt für alle, die Stickstoffdüngemittel auf den Markt bringen. Über den nachstehenden Link können Sie eine Liste von nationalen Kontaktstellen für die Meldung verdächtiger Transaktionen und von Abhandenkommen oder Diebstahl erheblicher Mengen herunterladen.