„Im Juni ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten. Vorgeschrieben ist nun zwingend ein Düngeplan, bei dem der vorgegebene N-Bedarf und weitere konkrete Vorgaben eingehalten werden sollen.
„Im Juni ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten. Vorgeschrieben ist nun zwingend ein Düngeplan, bei dem der vorgegebene N-Bedarf und weitere konkrete Vorgaben eingehalten werden sollen.
Was ändert sich durch die novellierte Düngeverordnung:
Ab sofort relevante neue Regelungen
sowie nach der Ernte zu beachten
ab Winter/Frühjahr zu beachten
neue Regelungen, die später einzuhalten sind
Allgemein gilt für den Dreijahres-Zeitraum ein Bilanzüberhang von höchstens 50 kg N/ha und Jahr sowie für Phosphat eine Saldogrenze von 10 kg P/ha im Sechsjahres-Zeitraum. Ab Februar 2020 muss Harnstoff entweder sofort eingearbeitet werden oder mit einem Ureasehemmstoff versehen sein.
Hier kann Triferto auf langjährige Erfahrungen mit Novurea, einen mit einem Ureasehemmer behandelten Harnstoff zurückgreifen. Mit Novurea ist es möglich, den Vorgaben der neuen Düngeverordnung einen großen Schritt näher zu kommen.
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