neue Düngeverordnung

20-07-2017

 „Im Juni ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten. Vorgeschrieben ist nun zwingend ein Düngeplan, bei dem der vorgegebene N-Bedarf und weitere konkrete Vorgaben eingehalten werden sollen.

„Im Juni ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten. Vorgeschrieben ist nun zwingend ein Düngeplan, bei dem der vorgegebene N-Bedarf und weitere konkrete Vorgaben eingehalten werden sollen.

Was ändert sich durch die novellierte Düngeverordnung:

Ab sofort relevante neue Regelungen

  • vergrößerte Abstände zu Gewässern
  • konkretisierte Regeln zum Aufbringen und Einarbeiten

sowie nach der Ernte zu beachten

  • verlängerte Sperrfristen; neue Sperrfrist für Festmist und Kompost
  • konkretisierte Vorgaben zur Düngebedarfsermittlung, z.B. Obergrenze bei Raps 60 kg N (30 kg Ammonium) im Herbst
  • abgesenkte Kontrollwerte für den Nährstoffvergleich

ab Winter/Frühjahr zu beachten

  • präzisierte Beschränkungen des Aufbringens auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Boden
  • fortentwickelter Nährstoffvergleich, z.B. anzurechnende N-Werte beim Wirtschaftsdünger

 neue Regelungen, die später einzuhalten sind

  • Vorgaben zu Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen
  • konkretisierte Regeln zum Aufbringen und Einarbeiten
  • erweiterte Länderbefugnisse insbesondere in Bezug auf belastete Gebiete sowie Konkretisierung durch Bundesarbeitsgruppen

Allgemein gilt für den Dreijahres-Zeitraum ein Bilanzüberhang von höchstens 50 kg N/ha und Jahr sowie für Phosphat eine Saldogrenze von 10 kg P/ha im Sechsjahres-Zeitraum. Ab Februar 2020 muss Harnstoff entweder sofort eingearbeitet werden oder mit einem Ureasehemmstoff versehen sein.

Hier kann Triferto auf langjährige Erfahrungen mit Novurea, einen mit einem Ureasehemmer behandelten Harnstoff zurückgreifen. Mit Novurea ist es möglich, den Vorgaben der neuen Düngeverordnung einen großen Schritt näher zu kommen.

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